Verhaltensregelung bei SMS-Alarmierung im Katastrophenfall

Ausgangslage
Der Zivilschutz ist ein Einsatzmittel der Gemeinden zur Hilfeleistung beim Bewältigen von Ereignissen gemäss Artikel 27a Buchstabe b BZG.

Regelung bei Erhalt eines SMS Aufgebotes und für das Einrücken
Jedes verschickte und beim Empfänger angekommene SMS-Aufgebot wird registriert. Bitte die folgenden 5 wichtigsten Punkte beachten:

  1. Erhaltenes SMS gut lesen
  2. Sofort bestätigen mit: OK, Name, Vorname
  3. Gemäss Aufgebot am angegebenen Ort und Zeit einrücken
  4. Es ist in der kompletten persönlichen Ausrüstung einzurücken
  5. Dienstbüchlein mitbringen

Rückruf bei Verhinderung
Nur wenn entschuldbare Punkte zur Dispensation eines Einsatzes führen, z.B. Familiäre Gründe:

  • Hochzeit
  • Geburt
  • Todesfall

Krankheit oder Unfall (bitte Arztzeugnis an die Geschäftsstelle Zivilschutz senden)