Alarmierung

Verhaltensregelung bei Alarmierung im Katastrophenfall

 

Bei Elementarereignissen stellt der Zivilschutz die Übernahme der laufenden Aufträge der Feuerwehren in der Regel innert 24 Stunden sicher.

Bei anderen Ereignissen richtet sich die Ablösung, bzw. die Unterstützung durch den
Zivilschutz nach dem Aufgaben- und Leistungsprofil der Zivilschutzorganisation.

 

Die ZSO Trachselwald PLUs kann gemäss Leistungsauftrag wie folgt aufgeboten werden:

  • durch das Kommando der ZSO als Sofortmassnahme
  • durch das Regionale Führungsorgan RFO oder übergeordnet durch das Verwaltungskreis- oder das Kantonale Führungsorgan
  • auf Anfragen von Gemeinden (bei lokalen Einzel-Ereignissen) kann Material zur Verfügung gestellt und Personal aufgeboten werden; die Einsatzfähigkeit der ZSO darf dadurch nicht eingeschränkt werden
  • Informationen von vorsorglich getroffenen Massnahmen müssen zwingend an das RFO und das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) weitergeleitet werden

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Alarmierungsinfo

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Alarmgruppen ZSO

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Alarmgruppen RFO